
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Kraftfahrzeuge (Pkw und Transporter) zwischen der Autovermietung (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter.
(2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§2 Mietvoraussetzungen
(1) Der Mieter muss das 24. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 12 Monaten im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
(2) Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments und Führerscheins ist bei Übergabe zwingend erforderlich.
(3) Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter bzw. den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden.
§3 Zahlungsmethoden und Kaution
(1) Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(2) Bei Übergabe des Fahrzeugs ist eine Kaution in Höhe von 500,00 € zu hinterlegen.
(3) Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach schadensfreier und ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs.
§4 Mietdauer, Verlängerung und Rückgabe
(1) Das Fahrzeug ist zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben.
(2) Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur möglich, wenn diese spätestens 24 Stunden vor Ablauf telefonisch oder schriftlich abgestimmt und durch den Vermieter bestätigt wird.
(3) Erfolgt keine Rückgabe des Fahrzeugs und ist der Mieter telefonisch oder schriftlich nicht erreichbar, behält sich der Vermieter vor,
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eine Strafanzeige wegen Unterschlagung oder vergleichbarer Tatbestände zu erstatten und
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etwaige zusätzliche Kosten (inkl. Ermittlungs- und Rückführungskosten) dem Mieter in Rechnung zu stellen.
(4) Bei verspäteter Rückgabe wird mindestens ein weiterer Miettag berechnet.
§5 Kraftstoffregelung
(1) Das Fahrzeug wird in der Regel vollgetankt übergeben.
(2) Es ist vollgetankt zurückzugeben.
(3) Erfolgt dies nicht, tankt der Vermieter das Fahrzeug auf Kosten des Mieters auf.
(4) Hierfür werden pro Liter 3,00 € berechnet.
§6 Versicherung und Selbstbeteiligung
(1) Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert.
(2) Für Schäden am Mietfahrzeug gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 750,00 € pro Schadenfall.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Verstoß gegen diese AGB kann der Versicherungsschutz entfallen.
(4) In diesen Fällen haftet der Mieter vollumfänglich.
§7 Verhalten im Schaden- und Unfallfall
Der Mieter ist verpflichtet:
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unverzüglich die Polizei zu verständigen,
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den Vermieter sofort zu informieren,
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keinen Schuldanerkenntnissen zuzustimmen,
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einen schriftlichen Unfallbericht vorzulegen.
Unterlassungen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
§8 Nutzungsbedingungen
(1) Das Fahrzeug ist schonend und verkehrsgerecht zu nutzen.
(2) Untersagt sind insbesondere:
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motorsportliche Nutzung
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Weitervermietung
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Nutzung außerhalb des Vertragszwecks
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Transport gefährlicher Stoffe
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Überlassung an nicht eingetragene Fahrer
(3) Tiertransport und Rauchen im Fahrzeug sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
§9 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für:
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Schäden durch unsachgemäße Nutzung
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Verstöße gegen diese AGB
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Schäden durch unberechtigte Fahrer
(2) Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Mieter allein.
Verwaltungsgebühren dürfen weiterberechnet werden.
§10 Technische Mängel und Wartung
(1) Der Mieter hat offensichtliche Mängel unverzüglich zu melden.
(2) Weiterfahrt trotz Warnmeldungen ist untersagt.
§11 Fahrzeugzustand und Reinigung
(1) Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand übergeben.
(2) Übermäßige Verschmutzung kann gesondert berechnet werden.
§12 Vertragsbeendigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:
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falsche Angaben gemacht werden
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Zahlungsverzug eintritt
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Missbrauchsverdacht besteht
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gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstoßen wird
Das Fahrzeug ist in diesem Fall unverzüglich zurückzugeben.
§13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.